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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Themen und Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Keine Zeiterfassung per Fingerprint +++ Eine Zeiterfassung der Arbeitszeiten per Fingerabdruck ist nicht zulässig. ARAG Experten verweisen auf eine enstprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei es nur ausnahmsweise zulässig, biometrische...