Anwalt in Baden-Baden plädiert für Patientenverfügung
Patientenverfügung gehört für Anwalt aus Baden-Baden zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten
BADEN-BADEN. Entscheidungen für Situationen treffen, in denen man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern – das ist ein Thema, das viele gerne wegschieben. Susanne Cronauer ist Anwalt in Baden-Baden und weiß: „Die Patientenverfügung ist eines der wichtigsten Dokumente der persönlichen Vorsorge. Es handelt sich dabei um eine schriftliche vorsorgliche Verfügung über die medizinische Behandlung für den Fall, in dem man seinen Willen nicht mehr wirksam erklären kann. Eine gut ausgearbeitete Patientenverfügung entlastet die Angehörigen und stellt sicher, dass nur die medizinische Behandlung durchgeführt wird, mit der der Betroffene selbst einverstanden ist.“ Susanne Cronauer unterstützt Mandanten bei der Formulierung einer rechtssicheren Patientenverfügung, die keine Interpretationsspielräume offenlässt. Dazu braucht es ihrer Einschätzung nach die Unterstützung eines Anwalts mit Fachkenntnis im Medizinrecht.
Anwalt in Baden-Baden schildert rechtliche Grundlagen zur Patientenverfügung
Die rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung ist § 1901 a Absatz 1 Satz 1 BGB. Darin ist festgehalten, dass ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festhalten kann, welche Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztlichen Eingriffe er zulassen oder untersagen will. Ärzte dürfen Patienten grundsätzlich nur dann behandeln, wenn der Patient eingewilligt hat. „In Grenzsituationen, in denen ein Patient zum Beispiel nicht mehr in der Lage ist, lebensverlängernden Maßnahmen zuzustimmen, kann die Patientenverfügung sehr hilfreich sein. Denn auch wenn der Patienten dann selbst nicht mehr einwilligungsfähig ist, hat er in der Patientenverfügung für konkrete Behandlungssituationen genaue Vorgaben festgehalten. Er kann also für sich persönlich definieren, welche Behandlungen und Untersuchungen in bestimmten Situationen durchgeführt werden sollen – und welche nicht“, beschreibt Anwalt Susanne Cronauer. Sie schildert den Weg hin zu einer Patientenverfügung als einen wichtigen Reflexionsprozess, während dem sie ihre Mandanten begleitet und berät.
Weder Kinder noch nahe Verwandte sind ohne weiteres entscheidungsbefugt, betont Anwalt in Baden-Baden
Susanne Cronauer weist darauf hin, dass weder Ehepartner noch Kinder oder andere nahe Angehörige automatisch Entscheidungen treffen können, wenn die persönliche Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Angehörige können nur dann in Stellvertretung entscheiden, wenn sie eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorlegen können oder wenn sie von Gericht als Betreuer bestellt wurden.
Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.
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