Anwalt Baden-Baden: Streitfall „Urlaub“ bei getrennten Eltern
Wann braucht es die Zustimmung beider Elternteile zum Urlaub? Anwalt in Baden-Baden klärt auf
BADEN-BADEN. Der eine Elternteil plant eine Urlaubsreise, der getrenntlebende Elternteil legt sein Veto ein. Wenn der Urlaub zum Streitfall wird, kann eine Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht Sinn machen. Darauf verweist Susanne Cronauer, die in Baden-Baden als Anwältin für Familienrecht tätig ist. Denn auch bei der Entscheidung für oder gegen eine Urlaubsreise mit dem gemeinsamen Kind steht das Kindeswohl im Vordergrund. „Die Gerichte müssen im individuellen Einzelfall prüfen, ob es sich bei der Urlaubsreise um eine wichtige Entscheidung und keine alltägliche handelt. Denn nach Paragraf 1687 BGB müssen Eltern bei wichtigen Entscheidungen übereinstimmen, bei Entscheidungen des täglichen Lebens nicht“, erläutert Rechtsanwältin Susanne Cronauer die Rechtslage.
Anwalt in Baden-Baden: Unter bestimmten Voraussetzungen ist Urlaub zustimmungspflichtig
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Entscheidung für eine Urlaubsreise zustimmungspflichtig sein. D.h., das Elternteil kann ohne Zustimmung des getrenntlebenden Elternteils keine Reise antreten. Das gilt insbesondere, wenn es in dem Zielland der Reise politische Unruhen oder wiederholt terroristische Anschläge gibt. In einem solchen Fall braucht es laut Rechtsprechung die Zustimmung beider Elternteile. Aus ihrer familienrechtlichen Praxis weiß Susanne Cronauer, dass es sich bei der Entscheidung über einen Urlaub stets um eine Einzelfall-Entscheidung handelt. Die Gerichte richten sich nach dem Reiseziel, den Familien-Urlaubsgepflogenheiten sowie Alter und Gesundheit des Kindes. Dabei werden Reisen in Heimatländer beziehungsweise unkritische Reiseziele nicht als wichtige Entscheidung betrachtet, sondern als alltägliche Angelegenheit, die der jeweilige Elternteil in seiner Umgangszeit eigenständig treffen kann.
Urlaub kann Entscheidung von erheblicher Bedeutung sein, betont Anwalt in Baden-Baden
Insbesondere bei Reisen in Risikogebiete handele es sich jedoch nicht um eine alltägliche Entscheidung. Ob ein Kind in ein Risikogebiet fahren sollte, in dem terroristische Anschläge denkbar sind, solle wegen der Relevanz von beiden Elternteilen festgelegt sein. (OLG Frankfurt, Urteil v. 21.7.2016, 5 UF 206/16). In dem, dem OLG Frankfurt vorliegenden Fall, plante eine Mutter einen Badeurlaub in der Türkei, gegen den der Vater Einwände erhoben hatte. In erster Instanz hatte die Mutter nach einer Anhörung des Sohnes Recht bekommen. Das Oberlandesgericht jedoch sah in der Entscheidung für einen Urlaub in einem Risikogebiet eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung, der beide Eltern zustimmen sollten.
Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.
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