ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Vater ist nicht gleich Vater +++
Erbt ein Kind von seinem biologischen, aber nicht rechtlichen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung. Vielmehr wird nach der Steuerklasse III besteuert. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) laut ARAG Experten weiter entschieden hat, gilt dasselbe, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (BFH, Az.: II R 5/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung vom Bundesfinanzhof.

+++ Ausgleichszahlung auch für Alternativflug +++
Ein Fluggast, der eine Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges erhalten und einen Alternativflug akzeptiert hat, hat Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sich der Alternativflug verspätet. ARAG Experten verweisen insofern auf die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-832/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des EuGH.

+++ Im Auto nach hinten schauen verboten +++
Wer sich während der Fahrt auf der Autobahn im stockenden Verkehr zu einem auf dem rechten Rücksitz befindlichen Kind vollständig umdreht, handelt grob fahrlässig. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem entsprechenden Urteil klargestellt. Dass ein Kraftfahrer die vor ihm liegende Fahrspur beobachten müsse, um möglicherweise sehr gefährliche Situationen zu vermeiden, sei eine „einfachste ganz naheliegende Überlegung“, so das Gericht (Az.: 2 U 43/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

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