ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Idiotentest schon ab 1,1 Promille +++
Autofahrer, die mit 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt wurden, mussten erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – besser bekannt als „Idiotentest“ – absolvieren, bevor sie ihren Führerschein wiederbekamen. Diese Grenze wurde nun nach Auskunft der ARAG Experten auf 1,1 Promille gesenkt. Ab diesem Wert können alkoholisierte Fahrer den Führerschein nur nach einer MPU zurückbekommen, selbst wenn sie keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vorweisen oder durch eine unkontrollierte Fahrweise aufgefallen sind (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 3.20)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG.

+++ Reiserücktritt wegen Reisewarnung +++
Wer eine Pauschalreise vor Pandemie-Beginn gebucht hat, kann wirksam davon zurücktreten, wenn das Auswärtige Amt später pandemiebedingt für das Reiseziel eine Reisewarnung ausspricht. Eine geleistete Anzahlung ist nach Auskunft der ARAG Experten vom Reiseveranstalter zurückzuerstatten (Amtsgericht Hannover, Az.: 502 C 12946/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover.

+++ Keine Ausgleichszahlung bei Flug-Umleitung +++
Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen (hier: Berlin Schönefeld statt Berlin Tegel) begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Dies hat laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Fluggesellschaft müsse dem Fluggast aber die Übernahme der Kosten für die Weiterbeförderung zum ursprünglichen Zielflughafen oder gegebenenfalls zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit ihm vereinbarten Zielort, von sich aus anbieten (Az.: C-826/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.

+++ Keine Kündigung wegen Quarantäne +++
Das Arbeitsgericht Köln hat nach Auskunft der ARAG Experten die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte. Eine solche Kündigung sei sittenwidrig, weil sich der Arbeitnehmer an die behördliche Quarantäneanordnung halten müsse.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des ArbG Köln.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963-2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
04349-228026
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de