ARAG Verbrauchertipps
Likes / Hitzegewitter / Kündigung
Keine Likes mehr auf Facebook und Instagram
Besser, weiter, höher, mehr Daumen hoch: Wer die meisten Likes auf Social Media-Plattformen sammelt, ist besonders angesagt und anerkannt. Das führt bei vielen Nutzern zu psychischem Stress. Um vor allem Jugendliche und deren Wohlbefinden vor diesem sozialen Druck zu schützen, bieten Facebook und Instagram die Möglichkeit, nicht nur Kommentarfunktionen, sondern neuerdings auch Likes auszublenden. Nach Auskunft der ARAG Experten funktioniert das Abschalten der Daumen für Beiträge in den Privatsphäre-Einstellungen. Wer auch bei eigenen Bildern keine Likes mehr sehen möchte, kann sie über die drei Punkte rechts oben im Display ausblenden.
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Gewitterfront zieht weiter Richtung Ostsee
Der Sommer in Deutschland dreht endlich auf. Und beschert uns wahre Hitzerekorde. Doch das Wetter sorgt nicht nur für Sonnenschein, sondern mancherorts auch für heftige Unwetter mit Starkregen, Hagel und teils Orkanböen. Die schwülheiße Wetterlage macht zudem überall isolierte Gewitter unterschiedlicher Intensität möglich. Sie können unter Umständen sehr plötzlich auftreten. Daher geben die ARAG Experten Auskunft, was zu tun ist, wenn es aus heiterem Himmel blitzt und donnert und welche Versicherungen eintreten, wenn das Unwetter Schäden anrichtet.
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Wohnadresse als Geschäftsadresse erlaubt?
Insbesondere für Selbständige trifft dieser Fall oft zu: Die Wohnung ist Büro und Zuhause in einem. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein Vermieter die gewerbliche Nutzung einer Wohnung nicht dulden muss. Vor allem dann nicht, wenn sich die Nutzung des Wohnraums als Arbeitsplatz störend auf das Umfeld auswirkt. Doch in einem konkreten Fall war es ein Fotograf, der seine Wohnung teilweise als Arbeitsplatz nutzte. Sein Vermieter wusste von der nebenberuflichen Tätigkeit seines Mieters, weil er bei Einzug einen Einkommensnachweis gefordert hatte. Zudem hatte er seinem Mieter erlaubt, den Geschäftsnamen auf Klingelschild und Briefkasten anzubringen. Als der Fotograf aber seine Wohnadresse als Geschäftsadresse im Impressum seiner Homepage angab, wurde es dem Vermieter zu viel. Er schickte seinem Mieter eine Abmahnung und forderte ihn auf, die Adresse von der Website zu entfernen, da er eine gewerbliche Nutzung nie gestattet habe. Weder auf die Abmahnung noch auf die folgende Kündigung regierte der Mieter. Der Vermieter erhob daraufhin Räumungsklage. Ohne Erfolg, denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der eigentliche Wohnzweck durch die Angabe der Wohnadresse im Internet nicht geändert wurde und es zudem keine negativen Auswirkungen auf das Wohnumfeld gab (Amtsgericht Köln, Az.: 209 C 421/20).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.
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