Außergerichtlicher Erfolg! Schufa löscht Eintrag der Fidor Bank
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte, Berlin, konnte gegenüber der Schufa einen außergerichtlichen Erfolg zugunsten ihres Mandanten erreichen. Der Schufaeintrag wurde vollumfänglich gelöscht – von Valentin Schulte Volkswirt & stud. iur bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte, Berlin.
Dem Schufaeintrag lag eine Forderung in Höhe von 5.000€ der Fidor Bank zugrunde. Genau genommen hatte der betroffene Mandant Schulden gegenüber Telefonica, die unter der Firmierung O2 Banking mit der Fidor Bank aus München zusammenarbeitete. Dies war dem Mandanten bekannt. Er hatte eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Fidor Bank getroffen und wollte seine Schulden ordentlich abtragen. Laut dem Landgericht Braunschweig (Az.: 9 O 2394/12) führt eine Ratenzahlungsvereinbarung dazu, dass die Schufa nicht dem kompletten Betrag in den eigenen Datenbestand aufnehmen darf. Es ist jeweils nur die einzelne Rate fällig. Es war somit rechtmäßig vonseiten der Fidor Bank diese Eintrag an die Schufa heranzutragen. Die Schufa hat den Eintrag anscheinend ohne Prüfung übernommen.
Finanzierungsabsage wegen schlechter Bonität
Der oben genannte Mandant hatte von den Vorgängen, die sich zwischen der Fidor Bank und der Schufa abspielten keine Kenntnis, schließlich hatte er sich mit der Bank geeignet und zahlte seine Schulden brav zurück. Umso größer war der Schock, als der Betroffene sich dazu entschloss ein neues Auto zu finanzieren. Im Rahmen der üblichen Prüfung vor einer Finanzierungszusage durch die Autobank wurde selbstverständlich auch eine Abfrage bei der Schufa durchgeführt. Die Finanzierungsträume zerplatzten. Ein Eintrag bei der Schufa führt in den meisten Fällen zu einer sofortigen Ablehnung vonseiten der Vertragspartners, wie Banken oder Mobilfunkanbieter. Noch war jedoch nicht alles verloren, ein schneller Hinweis vom Betroffenen an die Schufa müsste die Situation doch eigentlich schnell aufklären, sodass sich der Betroffene selbst an die Schufa wandte und darum bat den falschen Eintrag löschen zu lassen. Leider führte dies nicht zum gewünschten Erfolg. Der Eintrag blieb bestehen. Der Betroffene wandte sich an den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin und schilderte sein Anliegen. Schnell wurde ein außergerichtlicher Anschreiben an die Schufa gefertigt und die geltende Rechtslage dargelegt. Nach drei Wochen Prüfung durch die Schufa dann die gute Nachricht für den Mandanten: Der Eintrag wurde durch die Schufa gelöscht und der Score neu berechnet. Einem neuen Auto stand somit nichts mehr im Wege.
V.i.S.d.P.:
Valentin Markus Schulte
Volkswirt, stud. iur
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