Corona: Was trotz des Virus noch erlaubt ist
ARAG Experten geben einen Überblick, was trotz Corona-Pandemie noch geht
Einschränkungen, Verbote, strikte Maßnahmen – so viele Bereiche unseres Alltags sind durch die Corona-Pandemie plötzlich nicht mehr oder nur noch teilweise möglich. Gleichzeitig hören, sehen und lesen wir von steigenden Infiziertenzahlen, Todesfällen und Schreckensmeldungen. Da geraten die Dinge, die trotz der massiven Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch erlaubt sind, leicht in Vergessenheit. Um in diesen chaotischen Zeiten wieder ein kleines Stück Normalität in den Fokus zu rücken, geben die ARAG Experten einen kurzen Überblick, was – je nach Bundesland – trotz Corona noch weitgehend erlaubt ist.
Blutspenden erlaubt
Laut Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes fallen Blutspendetermine nicht unter die Ausgangsbeschränkungen bzw. das Veranstaltungsverbot. Daher raten ARAG Experten allen Spendewilligen, guten Gewissens weiterhin Blut zu spenden. Nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes West werden allein im Versorgungsgebiet Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland täglich rund 3.500 Blutspenden benötigt, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen, die unabhängig von Covid-19 auf Blutspenden angewiesen sind. Wer also gesund und fit ist, kann an einem dieser Termine helfen, mit einer Blutspende Leben zu retten.
Autokino hat geöffnet
Das Autokino in Deutschland hat erst kürzlich, am 31.3.2020, seinen sechzigjährigen Geburtstag gefeiert – und fast keiner war da. Denn als einziges von 15 deutschen Autokinos hat der Betreiber in Essen eine Sondergenehmigung und darf trotz Corona Filme zeigen. Und zwar unter verschärften Bedingungen: Pro Auto sind maximal zwei Personen zugelassen, eigene Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Zudem sind Tickets aufgrund des Coronavirus nur im Vorverkauf erhältlich und Snacks muss man sich mitbringen, weil die Snackbar geschlossen ist. Also wer darf: Ab nach Essen und ein Old-School-Spektakel auf 540 Quadratmetern Kinoleinwand genießen. Bis zu 1.000 Pkw haben Platz im Essener Autokino.
Bummel über den Wochenmarkt
Da sie für die Versorgung der Menschen wichtig sind, dürfen Händler auf den Wochenmärkten ihre Stände weiterhin betreiben. In manchen Städten ist die Anzahl der Stände zwar begrenzt und es gelten auch hier strengere Hygiene-Vorschriften, aber im Großen und Ganzen könnte man trotz der weit auseinander stehenden Menschen bei einem Bummel über den Wochenmarkt fast vergessen, dass es das Coronavirus gibt.
Umziehen erlaubt
Dort, wo es die Ausgangssperre zulässt, sind innerdeutsche Umzüge weiterhin erlaubt. Dabei darf man natürlich aufgrund des Kontaktverbotes nur eingeschränkt Freunde und Bekannte um Hilfe bitten. Stattdessen muss die Familie, mit der man bislang unter einem Dach wohnte, mit anpacken. Wer mit einem Umzugsunternehmen geplant hat, kann sich entspannt zurücklehnen, denn Möbel-Speditionen haben eine Beförderungspflicht, sobald sie einen Auftrag angenommen haben. Und dieser steht Corona nicht im Wege.
Fahrradcheck vom Fachmann
Werkstätten Fahrräder – genauso wie für Autos – haben weiterhin geöffnet. Wer also die Corona-Zwangspause nutzen möchte, um mal wieder eine ausgiebige Radtour zu unternehmen, kann seinen Drahtesel in der Radwerkstatt seines Vertrauens durchchecken lassen. Das gilt allerdings nicht in den Bundesländern, die eine Ausgangsbeschränkung verhängt haben. Hier ist nur der Weg zu absolut notwendigen Reparaturen ein triftiger Grund, um das Haus zu verlassen. Auch ein neues Rad kann man zurzeit gerade nicht kaufen, auch wenn der Radprofi normalerweise Fahrräder im Angebot hat.
Handwerker im Haus
Keiner muss frieren, wenn die Heizung ausfällt und niemand muss versuchen, das verstopfte WC selbst zu reparieren. Denn nach Auskunft der ARAG Experten dürfen Handwerker trotz Corona-Krise beauftragt werden. Allerdings kann es etwas länger dauern, bis ein Termin gefunden wird, da es auch in den Handwerksbetrieben zu Mitarbeiter-Engpässen kommen kann. Übrigens: Auch Schornsteinfeger dürfen weiterhin ihre Aufgaben erledigen.
Heiraten oft noch erlaubt
Es ist die Gunst der Stunde für diejenigen, denen große Hochzeitsfeiern schon immer ein Greuel waren. Denn Heiraten ist nach Auskunft der ARAG Experten in vielen Bundesländern auch weiterhin erlaubt. Eine Ausnahme gilt etwa in Bayern, dort sind die Standesämter geschlossen. Ansonsten bleibt die Runde allerdings klein aber fein, denn nur der Standesbeamte darf mit dem Brautpaar den Raum teilen. Immerhin: So können Frischvermählte auf die lästige Tischordnung verzichten, denn die zieht ohnehin nur Streit nach sich. Auch das Geld für Location, Catering und Co. kann sich das Brautpaar sparen und es dafür beim Honeymoon so richtig krachen lassen, wenn Reisen wieder erlaubt ist. Kirchliche Hochzeiten müssen dagegen aufgrund der aktuellen Lage verschoben werden. Sowohl katholische als auch evangelische Kirchen führen momentan keine Trauungen durch.
Immobilienkauf möglich
Wer eine Immobilie erworben hat oder verkaufen will, kann dies auch in Corona-Zeiten tun. Denn Notare dürfen auch weiterhin beurkunden. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Beurkundungen auch weiterhin persönlich stattfinden müssen. Dabei sollten nicht mehr Personen als unbedingt nötig erscheinen. Lediglich eine Beratung ist auch telefonisch oder digital möglich.
Klavierspielen
Wer schon immer einmal ein Instrument lernen wollte, sollte es wie Fußball-Nationalspieler Nils Petersen halten und die Corona-Zeit nutzen, um sich das Klavierspielen selbst beizubringen. Der Profikicker vom SC Freiburg versucht mit einem Buch, in die Tasten zu hauen. Aber auch zahlreiche Tutorials im Internet können helfen, den Beethoven in sich zu entdecken.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
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