Defekter Ticketautomat – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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Defekter Ticketautomat - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Zuggäste sollten die Defekt-Anzeige immer fotografieren, um später keine Strafe zu zahlen. (Bildquelle: ERGO Group)

Sandra G. aus Hannover:
Ich fahre häufig mit dem Zug und erlebe immer wieder, dass an Bahnhöfen der Ticketautomat kaputt ist. Kann ich dann auch ohne Ticket einsteigen und beim Schaffner eines kaufen oder muss ich einen anderen Automaten suchen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Ist ein Fahrscheinautomat defekt, müssen sich Reisende zuerst nach einer anderen Möglichkeit umsehen, ein Ticket zu kaufen. Dies kann ein anderer Fahrscheinautomat sein oder ein Reisezentrum der Bahn. Gibt es keine andere Möglichkeit, empfiehlt beispielsweise die Deutsche Bahn, den Fahrkartenautomaten mit der Defekt-Anzeige zu fotografieren oder sich zumindest die Automatennummer, dessen Standort und die Uhrzeit aufzuschreiben. Zusätzlich sollten Betroffene den Automaten bei der Entstörungsstelle unter der Telefonnummer 0800-288 6644 oder über Social Media melden. Fahrgäste, die nun ohne Fahrkarte einsteigen, sollten sich sofort nach einem Zugbegleiter umsehen, ihn über das Problem informieren und die Automatennummer nennen. Der Zugbegleiter kann häufig direkt feststellen, ob der Automat defekt beziehungsweise eine Störung gemeldet ist. Gab es tatsächlich keine Kaufmöglichkeit, stellt er ein Ticket aus – auch ohne den im Nahverkehr üblichen Bordaufschlag. Kann das Zugpersonal die Störung nicht nachprüfen, muss der Fahrgast mit einer Fahrpreisnacherhebung oder einem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro rechnen. Allerdings können Fahrgäste nachträglich der Fahrpreisnacherhebung widersprechen. Ist die Störung nachweisbar, erlässt ihnen das Unternehmen den Betrag oder zahlt ihn zurück. In der Regel ist jedoch eine kleine Bearbeitungsgebühr fällig. Widersprechen können Fahrgäste im Reisezentrum oder über die Internetseite des jeweiligen Bahnunternehmens. Achtung: Wenn ein Automat bestimmte Münzen oder Scheine nicht annimmt, gilt dies nicht als Störung.
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