Familienrecht Anwältin für Rastatt: Unterhalt regeln

Düsseldorfer Tabelle und Fragen des Unterhalts – Anwältin für Familienrecht informiert

Familienrecht Anwältin für Rastatt: Unterhalt regeln

Um Unterhaltspflichten zu prüfen, ist ein Gespräch mit einem Anwalt wichtig.

RASTATT. Die Frage des Unterhalts ist im Familienrecht im sogenannten Unterhaltsrecht geregelt. Unterhaltspflicht kann sowohl gegenüber Ehegatten bzw. Ex-Partnern als Trennungs- oder Nachehelichenunterhalt, als auch gegenüber Kindern oder Eltern entstehen. „Ob Trennung- und Scheidung, Kindesunterhalt oder finanzielle Verpflichtung gegenüber den eigenen Eltern – in all diesen Fällen ist eine anwaltliche Beratung wichtig, um Unterhaltspflichten zu prüfen und ggf. in Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens durchzusetzen. Hierbei geht es um die grundlegende Sicherung der Existenz in jeder einzelnen dieser unterschiedlichen Lebenssituationen“, erklärt Susanne Cronauer, Anwältin für Familienrecht für die Region Rastatt.

Anwältin für Familienrecht in Rastatt: Unterhaltsfragen in unterschiedlichen Lebenssituationen

Die Anwältin für Familienrecht betreut in der Region Rastatt zahlreiche Mandanten in unterschiedlichen Anliegen mit Blick auf das Unterhaltsrecht. Im Scheidungsfall geht es dabei um den sogenannten Trennungs- und Nachehelichenunterhalt. Der Trennungsunterhalt zielt auf den Ausgleich von sehr unterschiedlichen Einkommensverhältnissen während des Trennungsjahres vor der Scheidung. Beim Nachehelichenunterhalt wird die Frage geklärt, ob die Ex-Partner weiterhin unterhaltsverpflichtet sind. Dabei wird berücksichtigt, ob einer der Partner außerstande ist, seinen Fähigkeiten, seinem Alter und seinem Gesundheitszustand entsprechend seinen Unterhalt selbst zu bestreiten. Die Höhe des Unterhalts für gemeinsame Kinder wird in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Sie orientiert sich am Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt – Anwältin für Region Rastatt erklärt die Grundlagen

„Beim Kindesunterhalt wird zwischen dem Naturalunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist naturalunterhaltspflichtig. Das bedeutet, er muss für die tägliche Versorgung des Kindes sorgen. Der getrenntlebende Elternteil ist in diesem Fall barunterhaltspflichtig“, fasst Susanne Cronauer die grundlegenden Fakten zusammen. Sie betont, dass die Frage der Unterhaltshöhe immer im individuellen Einzelfall zu klären ist. Bestimmte Kosten lassen sich unter Umständen vom Einkommen abziehen, auf dessen Grundlage der Unterhalt berechnet wird. Susanne Cronauer betont, dass sich eine anwaltliche Beratung sowohl für den unterhaltspflichtigen als auch den unterhaltsberechtigten Elternteil auszahlen kann.

Rechtsanwältin aus Baden-Baden Schwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. Bei Scheidungen versucht die Anwältin die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden. Susanne Cronauer berät ihre Mandaten auch über das Juristische hinaus.

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