Internationaler Frauentag – nur Berlin profitiert
ARAG Experten zum Weltfrauentag am 8. März
Seit letztem Jahr wurde der internationale Frauentag am 8. März zwar auch in Deutschland als offizieller Feiertag eingeführt – bislang allerdings nur in Berlin. Dort haben alle Bürger, die ansonsten am kommenden Sonntag arbeiten müssten, frei. Feierlaune kann bei den Zahlen einer aktuellen Oxfam-Studie aber kaum aufkommen. Denn obwohl Männer und Frauen vor dem Grundgesetz gleich sind, ist die Lebenswirklichkeit beider Geschlechter doch recht unterschiedlich, wie auch der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt. Die ARAG Experten erläutern die Hintergründe des Weltfrauentages und nehmen die Feiertagsregelungen in Deutschland einmal genauer unter die Lupe.
Der internationale Frauentag
Er heißt auch Weltfrauentag, Frauenkampftag, Internationaler Frauenkampftag oder einfach Frauentag. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen und fand erstmals am 19. März 1911 statt. Seit 1921 wird er jährlich am 8. März gefeiert. Im geteilten Deutschland wurde sehr unterschiedlich mit dem Feiertag umgegangen. War er für die DDR ein wichtiger Feiertag, der geradezu zelebriert wurde, geriet er im Westen fast in Vergessenheit. Heute ist der 8. März in zahlreichen Staaten rund um den Erdball ein Feiertag. In Deutschland wurde er letztes Jahr erstmalig in Berlin als gesetzlicher Feiertag festgelegt.
Wie viele Feiertage gibt es eigentlich?
Die Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland fallen grundsätzlich in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit als Nationalfeiertag am 3. Oktober wurde im Rahmen eines Staatsvertrags durch den Bund festgelegt. Nicht einmal die Anzahl der Feiertage ist in allen Bundesländern einheitlich. Im Durchschnitt sind es rund elf Feiertage im Jahr. In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es nur zehn Feiertage im Jahr. Die Hauptstadt Berlin hatte bisher sogar nur neun Feiertage. Mit dem letztes Jahr eingeführten Internationalen Frauentag sind es nun ebenfalls zehn. Besser haben es die Bayern. Hier gibt es 13 gesetzliche Feiertage. Ausnahme Augsburg: Die Großstadt am Weißwurstäquator darf sich nämlich über einen zusätzlichen Feiertag freuen, das Augsburger Hohe Friedensfest am 8. August. Mit 14 gesetzlichen Feiertagen hat Augsburg somit die meisten Feiertage Deutschlands.
Neun Feiertage gelten in allen Bundesländern. Dies sind:
– Neujahr
– Karfreitag
– Ostermontag
– Maifeiertag
– Christi Himmelfahrt
– Pfingstmontag
– Tag der deutschen Einheit
– 1. Weihnachtstag
– 2. Weihnachtstag
Andere Feiertage gelten nur in Bundesländern oder Regionen mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Das sind:
– Dreikönigstag
– Fronleichnam
– Mariä Himmelfahrt
Der Reformationstag gilt in Bundesländern mit überwiegend protestantischer Bevölkerung als Feiertag; allerdings mit Einschränkungen. Der Buß- und Bettag wurde in Deutschland mit Ausnahme von Sachsen 1995 zu Gunsten der Pflegeversicherung als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Praktisch bundesweit gelten der Heilige Abend und Silvester für Arbeitnehmer als „Halbe Feiertage“, für die nur ein halber Tag Urlaub genommen werden muss.
Was bedeutet ein gesetzlicher Feiertag rechtlich?
Feiertage sind für Arbeitnehmer grundsätzlich arbeitsfrei, und zwar bezahlt! Ihnen ist nach Paragraf 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes eine Feiertagsvergütung zu zahlen. Trotzdem steht auch an Feiertagen selten das gesamte Land still, schließlich müssen in Krankenhäusern und Pflegeheimen Menschen betreut werden, in Bussen, Straßenbahnen und Zügen Personen fahren und in Restaurants und Bäckereien Menschen bedient werden. Gibt es für die Beschäftigten, die trotz Feiertag arbeiten müssen, Feiertagszuschläge, sind diese nach Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Grundlohns steuerfrei. Es kann außerdem vereinbart werden, dass die durch den Feiertag ausgefallene Arbeit vor- oder nachzuholen ist; jedoch darf dies nicht unentgeltlich gefordert werden. Für Beamte folgt die Arbeitsbefreiung aus der Arbeitszeitverordnung des Bundes und vergleichbaren Landesregelungen. Verkaufsstellen müssen an Feiertagen nach den Ladenöffnungsgesetzen der Länder – mit Ausnahmen wie zum Beispiel dem Verkauf von Blumen oder Backwaren – geschlossen sein. Außerdem dürfen Lastkraftwagen an Feiertagen nicht verkehren und in bestimmten Bereichen geschlossener Ortschaften nicht parken, so die ARAG Experten.
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