Oans, zwoa, gsuffa: So geht Oktoberfest!
ARAG Experten mit nützlichen Tipps sowie Dos und Don’ts zum Oktoberfest
Morgen beginnt das 189. Oktoberfest auf der Theresienwiese in München. 16 Tage lang werden mehrere Millionen Besucher Bier aus Maßkrügen trinken, Brezln genießen und ausgelassen auf den Bänken tanzen. Doch die Wiesn ist nicht nur bekannt für ihre Gaudi, sondern auch bei Langfingern sehr beliebt. Die ARAG Experten mit einem informativen Rundumblick, wie man die wilden Wochen sicher übersteht.
Sicherheit auf der Wiesn
Flugbeschränkungen über dem Festgelände, Sperrringe für den Straßenverkehr im Radius von mehr als fünf Kilometern sowie Zäune um die gesamte Theresienwiese: Sicherheit wird groß geschrieben. Zudem gibt es laut Veranstalter über 50 Kameras, die das ganze Areal überwachen. An den Eingängen des umzäunten Geländes werden Besucher von Sicherheitsdienst und Polizei kontrolliert. Während beispielsweise Schlüssel, Handys, Bargeld oder ein Lippenstift kein Problem bei der Taschenkontrolle darstellen, warnen die ARAG Experten vor der Mitnahme von Gassprühdosen mit schädlichem Inhalt, Stichwaffen oder Glasflaschen. Diese Gegenstände sind tabu. Erlaubt sind Taschen mit einem Volumen von bis zu drei Litern und einer Größe von 20 x 15 x 10 Zentimetern. Kontrollierte Taschen werden mit einer Banderole versehen, deren Farbe jeden Tag wechselt. Größere Taschen müssen bei der Gepäckaufbewahrung gegen fünf Euro Gebühr abgegeben werden.
Übrigens: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Sicherheitsmitarbeiter den sogenannten „Polizeigriff“ anwenden dürfen, wenn ein Festzelt-Gast ihre Aufforderung zum Gehen nicht befolgt. Das Sicherheitspersonal nimmt damit das Hausrecht wahr. Beim Polizeigriff werden die Arme auf dem Rücken fixiert (Amtsgericht München, Az.: 223 C 16529/07).
Ein sicherer Ort im Wiesn-Gewusel
Ein sogenannter „Safe Space“ für Mädchen und Frauen dient darüber hinaus als sicherer Ort, wenn sich Besucherinnen verunsichert, orientierungslos oder bedroht fühlen. Der Safe Space befindet sich beim Eingang „Erste Hilfe“, wo auch die Wiesnwache der Polizei stationiert ist. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass am Safe Space auch Gutscheine im Wert von fünf Euro für ein Frauen-Nacht-Taxi für eine sichere Heimfahrt ausgegeben werden, die zwischen 22 und 6 Uhr eingelöst werden können.
Keine Chance für Taschendiebe
Obwohl rund 600 Polizei-Beamte und über 2.000 Sicherheitskräfte am Festgelände und in den Festzelten für Sicherheit sorgen, sind Volksfeste bei Langfingern enorm beliebt. Denn im Getümmel wartet fette Beute. Daher raten die ARAG Experten, Geldbörsen, Wertsachen, Mobiltelefone und Co. immer eng am Körper und möglichst in verschließbaren Innentaschen zu transportieren. Handtaschen sollten ebenfalls verschlossen möglichst vorne am Körper getragen oder unter den Arm geklemmt werden.
Diese Strafen warten auf ignorante Wiesn-Besucher
Gerade wenn das Treiben etwas bunter wird, nehmen einige Besucher die Regeln auf dem Oktoberfest vielleicht nicht mehr so bierernst. Doch die ARAG Experten warnen vor einigen Bußgeld-Fallen, die auf ignorante Wiesn-Gäste warten, Bierlaune hin oder her. So ist Wildpinkeln auf dem Oktoberfest nicht erlaubt und wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet.
Auch, wenn sie für viele Besucher ein beliebtes Souvenir sind: Maßkrüge gehören der jeweiligen Brauerei und müssen zurückgegeben werden. Ansonsten handelt es sich um Diebstahl, der angezeigt wird. Natürlich kann man den Krug auch kaufen. In dem Fall wird laut ARAG Experten eine farbige Plakette am Glas angebracht. Der Serienmaßkrug 2024 kostet 29,50 Euro, mit Zinndeckel 49 Euro. Er ist im offiziellen Shop erhältlich sowie im Souvenirhandel auf der Festwiese und in den offiziellen Tourist Informationen von München Tourismus im Rathaus und am Hauptbahnhof.
Augen auf rund ums Festgelände
Parkplätze nahe am Festgelände sind rar. Daher nutzen viele Besucher Bus und Bahn oder schwingen sich auf Rad, Roller oder Scooter. So auch ein Mann, der mit einem Elektro-Fahrrad mit knapp 25 Kilometer pro Stunde in der Nähe eines Festgeländes unterwegs war. Durch entgegenkommende Passanten abgelenkt, fuhr er dabei über eine Kabelbrücke und stürzte. Er verlangte von der Veranstalterin des dortigen Oktoberfestes Schmerzensgeld, da sie die Kabel seiner Ansicht nach nicht ordnungsgemäß verlegt hatte. Doch die Richter waren anderer Ansicht und lehnten die Klage ab (Landgericht Magdeburg, Az.: 10 O 313/24, noch nicht rechtskräftig).
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