Potsdam: Skandal im MBJS des Landes Brandenburg direkt vor der Bundestagswahl?

Potsdam: Skandal im MBJS des Landes Brandenburg direkt vor der Bundestagswahl?

Potsdam: Skandal im MBJS des Landes Brandenburg direkt vor der Bundestagswahl?

Mit einem offenen Brief haben sich die Eltern der Potsdamer Schiller Grundschule im Sternfeld an die Ehefrau von Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD), Ministerin Britta Ernst (SPD) gewendet in welchem es heißt:

Offener Brief an die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg:
Sehr geehrte Frau Ministerin Ernst, Wir, die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die Erzieherinnen und Erzieher die Lehrerinnen und Lehrer der Schiller Grundschule im Sternfeld, wir wenden uns höflichst an Sie, da das über 6 Monate lang anhaltende Nichterteilen einer vermeintlich fehlenden zusätzlichen Erlaubnis des Referates 27, zuständig für Kindertagesstätten für unsere Grundschule, verbunden mit einem völlig unangemessenen Vorgehen gegen Verantwortliche der Trägerin, deren Mitarbeiter und so letztlich zulasten von Kindern und deren Eltern mittels gezielter Rufschädigung unsere seit 18 Jahren beanstandungsfrei betriebene einzige Schule Potsdams mit einem integrierten Schulkindergarten zu zerstören droht.

Diese Grundschule sucht ihresgleichen, da sie unseren Kindern ein einzigartiges und sehr umfangreiches Ganztagsangebot offeriert, wodurch wir Eltern beruhigt tagsüber unserer Arbeit nachgehen können. Seit Februar dieses Jahres will das Referat 27 mit einer Betriebs-Untersagung, der Stellung einer Strafanzeige und Androhen empfindlicher Übel gegenüber Mitarbeitern massiv in den Schulbetrieb eingreifen und erzwingen, dass entgegen der genehmigten Ganztagsbetreuung der Kinder ab 13.30 der Schulschluss erfolgen soll. Und dies, obwohl das staatlich genehmigte Ganztagsprogramm für die Schiller Grundschule im Sternfeld eine Öffnungszeit von 7.30 bis 17.30 vorgibt.

Ebenfalls forcierte das Referat 27 mit seiner Betriebs-Untersagung die Schließung unseres Vorschulkindergartens, der u. a. inhaltlich die Vorlage eines besonderen pädagogischen Interesses nach Art. 7 Abs. 5 GG im Genehmigungsbescheid von 2003 Ihres Ministeriums für unsere Grundschule mitbegründete. Trotz aller beschrittenen Rechtswege ist bisher weder im Eilverfahren noch im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht eine rechtsgültige Entscheidung getroffen worden, woraufhin sich das Referat 27 am vergangenen Donnerstag dazu berufen fühlte, die Sachlage deutlich zu verschärfen.

Ein Mitarbeiter Ihres Referates 27, Herr Wilms, beauflagte den Geschäftsführer der Trägergesellschaft, unverzüglich den Vorschulkindergarten zu schließen und alle Eltern der Grundschule über den Rechtsstreit sowie die Möglichkeit des Suchens anderer Kinderbetreuungsstätten zu informieren, da ansonsten offiziell die allgemeine Unzuverlässigkeit der Trägergesellschaft feststehen würde und ihr keine weiteren Genehmigungen mehr erteilt werden. Dies bedroht auch die anderen Schulen der Trägergesellschaft, weshalb die Trägergesellschaft zunächst zustimmte, um noch größeren Schaden zu vermeiden.

Dass sodann Herr Wilms auf Nachfragen vieler Eltern wissentlich und willentlich falsche Behauptungen über die Schule und den Träger verbreitet wie, dass seine Schließungsanweisung auf „bedeutende fachliche Mängel in der Betreuung und am Gebäude“ zurückzuführen sei, dürfte eine vorsätzliche Verleumdung darstellen, die offensichtlich nur dem Zweck dient alle Eltern weiter zu verunsichern. Es wird somit eine hervorragende und über 18 Jahre beanstandungsfreie Arbeit unserer Erzieher und Lehrkräfte diskreditiert.

Die erfundenen vermeintlichen Mängel am Gebäude dagegen sind nicht vorhanden. Das Gebäude ist zwar alt, sicherheitstechnisch aber voll kindgerecht und durch alle Prüfungen als nutzungsfähig für Kinder ab 3 Jahren bestätigt, inklusive aller erforderlichen Genehmigungen vom Brandschutz über die Sicherheitstechnik bis hin zum Trinkwasser. Deshalb erheben wir auch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Wilms, verehrte Frau Ministerin Ernst. Herr Wilms, der vermutlich nicht zuständig sein dürfte, greift mit seinem Handeln in den staatlich genehmigten und staatlich anerkannten Schulbetrieb ein, weil er die Besonderheit der Schiller Grundschule im Sternfeld nicht zu verstehen scheint.

Denn: Unser integrierter Vorschulkindergarten ist keine Kita im üblichen Sinne. Und: Unsere Ganztagsbetreuung ist auch kein Hort, der separat fungiert. Damit ist das Referat 27 nicht zuständig. Dies ergibt sich aus den nachfolgenden Tatsachen: 2003 hat die Trägergesellschaft die Schiller Grundschule im Sternfeld bei Ihrem Ministerium beantragt und genehmigt erhalten.

Hier zitieren wir aus dem Genehmigungsbescheid vom 22. Juli 2003; „Das besondere pädagogische Interesse an dieser Grundschule gemäß Artikel 7 Abs.5 des Grundgesetzes nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 Nr.5 der Verordnung über die Genehmigung und Anerkennung von Ersatzschulen (ESGAV) vom 30.Juni 1997 (GVBl. II S.608), geändert durch Verordnung vom 15. August 2001 GVBl. II S.539) wird anerkannt.“ Ein solcher Genehmigungsbescheid muss natürlich auch die Gründe für die Genehmigung benennen, wir zitieren:

„Gründe:
Die beantragte Genehmigung zur Errichtung der „Schiller Grundschule im Sternfeld“ am Standort Potsdam als genehmigte Ersatzschule ist zu erteilen, da mit der Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses eine der beiden Zulassungsmöglichkeiten des Artikels 7 Abs. 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) gegeben ist und die Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 121 des BbgSchulG erfüllt sind.

Gemäß Artikel 7 Abs. 5 des GG ist für die Genehmigung einer Grundschule in freier Trägerschaft ein besonderes pädagogisches Interesse nachzuweisen. Dies ist im vorliegenden Antrag durch folgenden Sachverhalt gegeben: Die ISES GmbH (Anm.: heutiger Träger ISS gGmbH) verfolgt die Zielstellung einer interkulturellen Integrationsarbeit, insbesondere mit Schülerinnen und Schülern aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen der Welt sowie von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Das heißt die Integration von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher physischer, psychischer, nationaler und familiärer Prägung wird besonders gefördert.

Als besondere Elemente für die Umsetzung dieser Zielstellung werden ein integrierter Schulkindergarten mit flexibler Übergangsphase in die Grundschule interkulturelle Integrationsarbeit Deutsch als Fremdsprache, binnendifferenziert für ausländische Kinder Muttersprachliche Angebote zur Erhaltung der kulturellen Identität der Kinder Ganztagsangebote mit rhythmisierten Tages- und Wochenabläufen Fächerübergreifende Strukturierung von Unterricht benannt.“

Damit gründet die Genehmigung durch Ihr Ministerium auf dem integrierten Schulkindergarten der Schule und dem von der Schule geplanten und durchgeführten Ganztagsprogramm, das bei unserer Schule kein offenes oder verlässliches Halbtagsangebot ist, sondern faktisch ein voll gebundenes, also verbindliches Ganztagsprogramm darstellt. Diese Ausgestaltungfreiheit hat eine Schule in freier Trägerschaft nach dem BbgSchulG §120 Abs. 1, in dem festgeschrieben ist: Freie Schulen „können das Angebot der in diesem Gesetz vorgesehenen Bildungsgänge durch besondere Inhalte und Formen der Erziehung und des Unterrichts prägen“.

Ohne diese Besonderheiten gäbe es keine Genehmigung für unsere Grundschule. Wäre hier ein weiteres Genehmigungsverfahren durch das Referat für Kindertagesbetreuung notwendig gewesen, dann wäre es seinerzeit beauflagt worden. Dies ist aber von Ihrem Ministerium nicht gefordert worden, da mit der damaligen Änderung des Kitagesetzes im Land Brandenburg einherging, dass die zum damaligen Zeitpunkt von der Schule getrennten Horteinrichtungen nunmehr auch in Schulen gemeinsam betrieben werden sollten, um Lehrerpotenzial bei der Betreuung mitzunutzen, weniger ausschließliche Erzieher zu benötigen, um hiermit die Kommunen zu entlasten. Genau diese neue Gesetzeslage 2003 ermöglichte uns die Eröffnung der wohl ersten Ganztagsgrundschule des Landes Brandenburg.

Nach einem 18-jährigem beanstandungsfreiem Betrieb sollte es nach unserem Verständnis für den Fall des etwaigen Fehlens einer zusätzlichen Erlaubnis aus dem Kindertagesstättenbereich Bestandsschutz, sowohl für den Vorschulkindergarten als auch für den Ganztag geben. Schließlich hat die von Herrn Wilms beabsichtigte Schließung des Ganztagsprogramms einschneidende Folgen für die Kinder und Eltern.

Die 83 Grundschüler dürfen für sie plötzlich und unerwartet nicht mehr Nachmittags in ihren Arbeitsgemeinschaften betreut werden, sie müssen ihre Tierpatenschaften aufgeben, können nicht mehr den Umgang mit ihren Musikinstrumenten weitererlernen und nicht mehr den weiteren angebotenen pädagogisch begleiteten Ganztagsangeboten nachgehen. Nach Herrn Wilms sollen sie nur noch woanders spielen. Hier werden vorsätzlich Kinder aus ihrer anvertrauten Umgebung und Gruppen herausgerissen, was mit Sicherheit zu inneren Verletzungen führt. Mithin ist zu konstatieren, dass nicht durch den genehmigten Schulbetrieb das Wohl der Kinder gefährdet sein kann, sondern das gegenwärtige Handeln Ihres MBJS eine Schädigung von Kindern billigend in Kauf nimmt. Es dürfte ebenso feststehen, dass es für 83 Grundschüler und 9 Vorschulkindergartenkinder keine ausreichenden Alternativbetreuungsplätze gibt.

Überdies dürfte es für die Eltern eine Zumutung darstellen, morgens vor der Arbeit ihre Kinder zu Schule zu bringen und diese sodann gegen13:30 Uhr während ihrer beruflichen Tätigkeit woanders hin zu verbringen. Es sei zudem erwähnt, dass im Jahr 2005 die Konzeption des Ganztags und des Vorschulkindergartens vom Staatlichen Schulamt Brandenburg im Auftrag Ihres Ministeriums geprüft und bestätigt wurde.

Im Jahr 2009 stellte die Trägergesellschaft den Antrag auf Staatliche Anerkennung der Schiller Grundschule im Sternfeld, die nach Prüfung aller Dokumente inklusive Vorschulkindergarten und Ganztagsstundentafel von Ihrem Ministerium 2010 erteilt wurde.

2014 ergab die erneute routinemäßige Prüfung des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel im Auftrag Ihres Ministeriums ebenfalls die Bestätigung des Ganztags inklusive des Vorschulkindergartens mit gleichzeitiger Information an das Referat für Kindertagesbetreuung, das über den Vorschulkindergarten und den Ganztag nachweislich seit 2004 informiert ist.

Wir fragen uns, warum dann jetzt dieser Versuch, die Schule zu vernichten? Die Antwort ist eindeutig: Am 3.2.2021 hat die Trägergesellschaft für das Ganztagsbeschleunigungsprogramm des Bundes ein Zuschussantrag über rund 300.000 EUR bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt für den Ausbau unserer Schulfarm. Zur Prüfung der Förderfähigkeit werden diese Anträge zur Stellungnahme auch an das MBJS Schulreferat 13 weitergeleitet – und – an das Referat 27 für die Kindertagesbetreuung, da alle staatlichen Grundschulen ja aus finanziellen Gründen als Halbtagsgrundschulen (8-13.30 Uhr) zur Kooperation mit Kitas und Horten verpflichtet sind.

Kaum drei Wochen später kam eine erste Untersagungsverfügung vom Referat 27 für den Vorschulkindergarten und den Ganztagsbetrieb unserer Grundschule, gegen die wir vor dem Verwaltungsgericht Potsdam im Hauptsacheverfahren klagen.

Es geht um unsere Kinder, deren Eltern, unser aller Team, den guten Ruf unserer Schulen, die auch als Ausbildungsschulen für Referendare von den zuständigen Mitarbeitern Ihres Ministeriums geschätzt werden und auch den staatlichen Schulen junge Lehrkräfte bereitstellen, und unsere seit 18 Jahren hervorragende Arbeit in der erfolgreichen Umsetzung der genehmigten pädagogischen Konzeption aller Beteiligten. Oder wie eine Mutter von Kindern unserer Grundschule es an die Geschäftsführung geschrieben hat:

„Lieber Herr Mohry, ich habe in den vergangenen beiden Tagen viel nachgedacht und möchte mein Unterstützungsangebot wiederholen. Sie haben mit den Schiller Schulen einen absolut einzigartigen Bildungscampus geschaffen, der seines gleichen sucht. M.E. gibt es in ganz Potsdam kein besseres Konzept, keinen Ort an dem die Kinder besser aufgehoben sind. Das ist einzig und allein Ihren Visionen und Ihrem Einsatz zu verdanken.Ich möchte Ihnen gerne dabei helfen, diesen wundervollen Ort in seiner Gesamtheit zu erhalten und ich bin mir sicher, dass viele Eltern, Lehrer und Erzieher auch gerne mit anpacken würden.
Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, meine Kinder auf eine andere Schule geben zu müssen. Ich bitte Sie deswegen inständig, alles dafür zu tun, dass das geregelte Leben an der Schiller Grundschule bald wieder weiter gehen kann. Ich bin jederzeit bereit von meiner Seite aus alles dafür zu tun und biete ausdrücklich meine Fachkenntnisse dafür an. Und viele andere Eltern denken genauso. Holen Sie uns ins Boot. Lassen Sie uns gemeinsam für unsere Kinder und unsere Schule kämpfen! … Dieser wundervolle Ort, den Sie geschaffen haben, darf nicht zerstört werden!“

Sehr geehrte Frau Ministerin Ernst, wir bitten Sie inständig uns zu helfen diesen unerträglichen Zustand zu beenden, sodass unsere Kinder ihre Schule, ihr gewohntes Umfeld auch weiterhin besuchen dürfen mit dem Wissen, am Nachmittag die Ganztagsangebote wie gewohnt in Anspruch nehmen zu können. Bitte lassen Sie es nicht zu, dass mehrere Schulen in ihrem Bestand gefährdet bleiben, 108 Arbeitsplätze wegfallen und geben Sie bitte den Eltern sowie den Lehrern und Erziehern die Gewissheit zurück, dass sie auch weiterhin die hervorragende pädagogische Arbeit und insbesondere konzeptionell integrierte Kinderbetreuung im Ganztag beanspruchen können bzw. diese erfolgreiche Arbeit fortgesetzt werden kann! Die Gemeinschaft der Schiller Grundschule im Sternfeld

Offen bleibt, ob die zuständige Ministerin und Ehefrau von Kanzlerkandidat Olaf Scholz, beide SPD-Mitglieder, sich dieser Sache annimmt oder die SPD, welche in ihrem Parteinamen das ach so schöne Wort „Sozial“ verankert hat, das nach Ansicht von Eltern „äußerst fragwürdige Verhalten des zuständigen Mitarbeiters im Ministerin für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg“ emotionslos duldet, was jedoch weder so kurz vor der Bundestagswahl, noch nach der 20. Bundestagswahl am 26. September 2021, der SPD im Land Brandenburg, gut zu Gesicht stehen dürfte!

Kinder sind die Lebensader eines jeden Landes, ob dies die Sozialdemokratische Partei Deutschland, Frau Ministerin Britta Ernst oder gar Kanzlerkandidat Olaf Scholz auch so sehen, bleibt zum Wohle der Kinder der Potsdamer Grundschule im Sternfeld abzuwarten…

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