ARAG Experten mit einem rechtlichen Blick auf den Karneval ARAG Experten mit einem rechtlichen Blick auf den Karneval In zwei Tagen oder 48 Stunden oder rund 2.880 Minuten ist es wieder so weit. Dann ist Altweiber-Donnerstag und Karnevalfans läuten um 11:11...
Persönlichkeitsrecht/Schlips/Kamelle/Tarifvertrag/Wildpinkeln Recht am eigenen Bild gilt nicht an Karneval Grundsätzlich benötigt man die Einwilligung des Abgelichteten, wenn man ihn fotografiert und dieses Foto dann veröffentlicht und verbreitet. Das so genannte „Recht am eigenen Bild“ (§22 S. 1 Kunsturhebergesetz) gehört zum Persönlichkeitsrecht...