ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick
+++ Volle Mietzahlung trotz Lockdowns +++
Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im Corona-Lockdown für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Hierfür müssen besondere Einzelfallumstände vorliegen, die zu einer Unzumutbarkeit der Mietzahlung führen, entschied nach Auskuft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 7 U 109/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Karslruhe.
+++ Halbe Miete wegen Lockdowns +++
Ein Einzelhändler, der sein Geschäft aufgrund coronabedingter Schließungsanordnung nicht öffnen durfte, muss für sein Ladenlokal nur 50 Prozent der Kaltmiete zahlen. In solchen Fällen sei von einer Störung der Geschäftsgrundlage auszugehen, die eine Mietzinsanpassung erforderlich mache, um die Belastungen zu teilen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 5 U 1782/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Dresden.
+++ Keine Entschädigung für coronabedingte Umsatzausfälle +++
Ein Gastwirt aus Neustadt an der Weinstraße bekommt keine Entschädigung für coronabedingte Umsatzausfälle. Ob eine Betriebsschließungsversicherung zahlen muss, hänge vom genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab, betonte laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal. Sehen diese eine Zahlung nur vor, wenn bestimmte, im Text namentlich aufgezählte Krankheiten und Erreger ausbrechen, müsse das Coronavirus in der Aufzählung erwähnt sein, damit eine Zahlungspflicht bestehe (Az.: 3 O 154/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal.
+++ Corona-Warn-App aktualisiert +++
Bislang warnte die Corona-App lediglich, wenn Begegnungen zwischen zwei Personen länger als zehn Minuten lang andauerten. Nach Tests des Fraunhofer Instituts für Integrierte Schaltungen wurde diese Funktion nun angepasst und auf fünf Minuten verkürzt. Mit dieser neuen Risikoberechnung können relevante Kontakte mit Covid-19 infizierten Personen noch genauer erkannt werden. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es dadurch auch zu einem leichten Anstieg der erfassten Begegnungen mit niedrigem Risiko kommen kann, die in der App grün markiert werden. App-Nutzer, die – wie z. B. Pendler – häufiger unterwegs sind, könnten also häufiger gewarnt werden.
+++ Reduzierte Mehrwertsteuer geht in Verlängerung +++
Um das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern bleibt der Mehrwertsteuersatz für Speisen und Getränke auch nach dem 30. Juni 2021 noch bei sieben statt 19 Prozent. Im Rahmen des dritten Corona-Steuerhilfegesetztes wird die ermäßigte Mehrwertsteuer nun bis Ende 2022 gewährt.
+++ Zusätzlicher Kinderbonus von 150 Euro +++
Bereits im März oder April könnte es so weit sein: Familien mit Kindern, die im Jahr 2021 kindergeldberechtigt sind, erhalten einen weiteren einmaligen Kindergeldbonus von 150 Euro. Wie auch der Bonus aus dem vergangenen Jahr muss die Summe nicht beantragt werden, sondern wird anspruchsberechtigten Familien automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.
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