BGH: Gebührenerhöhungen von Banken ab 2018 unwirksam!
Erstattung geltend machen!
BGH-Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20
Der BGH hat entschieden, dass Klauseln einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren, d.h., dass Banken bisher AGB-Änderungen vorgenommen haben, auch dann, wenn der Kunde nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Nach dem BGH geht das nun nicht mehr.
Dies hat zur Folge, dass Bankkunden nunmehr die Möglichkeit haben, die berechneten unzulässigen Gebühren ihrer Bank zurückzufordern, seit 2018.
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